Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grundlage einer dauerhaften und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht
Vertragsbedingungen, sondern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen stellen in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen den Rahmen für die
Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden dar.
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge und Vertragsangebote der BR Service & Solutions GmbH gelten die
nachstehenden Bedingungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen Vorrang genießen.
Etwa entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
1.2 Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst
mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind nicht
befugt, Zusagen abzugeben oder Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen.
1.3 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben
freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Leistungen und Lieferungen der BR Service & Solutions GmbH ergibt sich aus
der Auftragsbestätigung. Die BR Service & Solutions GmbH behält sich vor, Konstruktionsänderungen
und sonstige technische Verbesserungen und Anpassungen an angebotenen oder bestellten Anlagen
und Ersatzteilen bis zur Fertigstellung und Montage ohne die vorherige Zustimmung des Kunden
vorzunehmen, sofern DIN-Vorschriften nicht entgegenstehen, Qualität, Leistung oder sonstige
technische Daten hierdurch nicht verschlechtert werden.
2.2 Liefer- und Montagezeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Feste
Liefer- und Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sind
Liefer- und Montagezeiten in Tagen vereinbart, zählen nur Werktage ohne Samstage.
2.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
die BR Service & Solutions GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt
wurde. Bei verspäteter Lieferung führt die Mahnung des Kunden zum Verzug, wobei eine
angemessene Nachfrist einzuräumen ist. Stellt die BR Service & Solutions GmbH trotz schriftlicher
Mahnung des Kunden nicht binnen der angemessenen Nachfrist ihre Leistung fertig, so ist der Kunde
berechtigt, zur Deckung seines Verzugsschadens
für jede voll Kalenderwoche des Verzuges nach Ablauf der Karenzzeit bis zu
0,5% des Auftragswertes des jeweiligen, nicht rechtzeitig durchgeführten Leistungsumfangs,
höchstens jedoch 5% als Verzugsentschädigung zu verlangen,
falls ihm hieraus ein nachweislicher Schaden in mindestens dieser Höhe entstanden ist. Alle
weitergehenden Schadensersatzansprüche des Kunden sind im Falle der verspäteten Lieferung oder
verspäteten Fertigstellung, auch nach Ablauf einer der BR Service & Solutions GmbH gesetzten
Nachfrist ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
2.4 Wird die Lieferung oder die Montage auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu
vertreten hat, verzögert, so werden ihm, beginnend 14 Tage nach Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung bei der BR Service &
Solutions GmbH mindestens jedoch 0,2 % des Auftragswertes für jeden Tag berechnet, wenn nicht
der Kunde einen geringeren Schaden der BR Service & Solutions GmbH nachweist. Tritt
Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt
dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
2.5 Im Falle höherer Gewalt, Vertriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden,
Überschwemmungen, Betriebsstörungen oder Streik bei der BR Service & Solutions GmbH oder
deren Zulieferanten ruhen die Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis für die Zeitdauer dieser
Störungen.
2.6 Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise zuzüglich der
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein hiervon
abweichendes Zahlungsziel bedarf der Vereinbarung. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn BR
Service & Solutions GmbH bei Fristablauf über die Zahlungsmittel verfügen kann. Eingehende
Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen, danach auf die Hauptschuld und hierbei
wiederum zuerst auf die ältesten Posten verrechnet.
3.3 Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen
Verzugszinsen (§ 288 BGB) von dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag an berechnet. BR
Service & Solutions GmbH ist berechtigt höhere Verzugsschäden nachzuweisen und in Rechnung zu
stellen.
3.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich
festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur in den Fällen der
Ziffer 5 dieser Bedingungen zu.
3.5 Bei Zahlungsverzug oder bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens des Kunden werden alle
Forderungen, die BR Service & Solutions GmbH gegen den Kunden zustehen, sofort fällig.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die BR Service & Solutions GmbH bleibt Eigentümerin an sämtlichen von BR Service & Solutions
GmbH gelieferten Waren und Materialien bis zu deren restloser Bezahlung. Hierbei gelten alle
Lieferungen als in zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für sämtliche Geldforderungen.
4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BR Service &
Solutions GmbH berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen und ausstehende Lieferungen
zurückzuhalten, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag anzusehen ist. Ein Rücktritt ist stets
ausdrücklich schriftlich zu erklären. Im Falle von Satz 1 ist BR Service & Solutions GmbH zur
Verwertung befugt, der Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
4.3 Werden von BR Service & Solutions GmbH gelieferte Produkte vom Kunden mit anderen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, oder verarbeitet oder umgebildet, wird
BR Service & Solutions GmbH Miteigentümer der neuen Sache.
4.4 Veräußert der Kunde die von BR Service & Solutions GmbH gelieferte Ware weiter, tritt er hiermit
schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten (z.B. auch Ansprüche aus anderen Sicherungsmitteln) bis zur völligen Tilgung aller
Forderungen an BR Service & Solutions GmbH ab.
4.5 BR Service & Solutions GmbH kann verlangen, dass der Kunde die Abtretung den Drittkäufern
bekannt zu gibt; er hat BR Service & Solutions GmbH die zur Geltendmachung ihr er Ansprüche
erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
4.6 Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der
Kunde BR Service & Solutions GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Rechte
gemäß § 771 ZPO gewahrt werden können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
BR Service & Solutions GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
4.7 BR Service & Solutions GmbH wird die vorgenannten Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
4.8 Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen nicht wirksam sein sollte, ist der Kunde
verpflichtet, die Forderungen der BR Service & Solutions GmbH in anderer Weise rechtswirksam
herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
5. Mängel und Haftung
5.1 Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder von Mängeln kann BR Service & Solutions
GmbH nach eigener Wahl kostenlos nachbessern oder neu liefern. Der Kunde hat hierzu eine unter
Berücksichtigung der Lieferfristen von Vorlieferanten angemessene Frist einzuräumen. Schlägt ein
Nachbesserungsversuch fehl, ist einmalig eine weitere Frist nach Satz 1 einzuräumen.
5.2 Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen sind weitergehende Ansprüche
des Kunden ausgeschlossen. BR Service & Solutions GmbH hafte t also nicht für Schäden, die nicht
am Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wurden, selbstentstanden sind; insbesondere haftet
BR Service & Solutions GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden.
5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Diese Frist gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden. Soweit Verschleißteile bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine Nutzungsdauer von
weniger als zwei Jahren haben, ist die Gewährleistungsdauer auf diese Nutzungsdauer beschränkt.
5.4 Weitere Ansprüche des Kunden als in Punkt 5 dieser AGB vorgesehen, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder
die auf der Verletzung von Schutzrechten bestehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
unerlaubte Handlungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.5 Soweit eine Haftung für BR Service & Solutions GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter oder Vertreter der BR Service & Solutions GmbH
5.6 Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei
Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften die ausdrücklich zugesichert sind,
wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am
Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
6. Nebenpflichten und Beratung
6.1 Zu Nebenleistungen (z.B. Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen) und Beratungen, sind wir nur entsprechend ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtetet.
6.2 Empfehlungen erfolgen stets unverbindlich.
7. Schlussbestimmungen
7.1 BR Service & Solutions GmbH wird unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
7.3 Für jeden Vertrag mit der BR Service & Solutions GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem
Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
BR Service & Solutions GmbH
Adresse: Stanglmühle 7 85283 Wolnzach
Steuernummer 12412240411 HR-Nr HRB 5415
Amtsgericht Amtsgericht Ingolstadt
USt-IdNr. DE216809715
E-Mail info@service-br.de
Tel. 08442-92 38 290
www www.service-br.de
Bank Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
SWIFT/BIC GENODEF1INP
IBAN DE47721608180006301991
Kontoinhaber :BR Service & Solutions GmbH